Wir freuen uns, Sie in unserer Ferienwohnung begrüßen zu können.Anbei ein paar Regeln zu Ihrem und unserem rechtlichem Schutz. Ausnahmen oder Einwände bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
§ 1 VertragsabschlussEin verbindlicher Mietvertrag kommt zustande indem wir Ihre Internet-Buchung oder formlose telefonische oder formlose schriftliche Buchung annehmen und schriftlich bestätigen.
§ 2 Leistungen & PreiseDer Mietvertrag umfasst die auf der Homepage und/oder im schriftlichen Angebot beschriebenen Ferienwohnung Wernekenschnieder. Im Mietpreis sind die Miete und in der Regel Energiekosten und Müllentsorgung enthalten. Die Anzahl der in der Unterkunft wohnenden Personen (einschließlich aller Kinder) darf die in der Buchung angeführte Anzahl nicht überschreiten.
§ 3 ZahlungDie Mietvorauszahlung beträgt 20% des Mietpreises, min. jedoch 50 € und ist nach Erhalt der Vorreservierung fällig. Die Dauer der Zahlungsfälligkeit beträgt 7 Tage nach Datum der Vorreservierung (auf unserem Konto). Bei kurzfristigen Buchungen kann die Mietvorauszahlung nur durch unser schriftliches Einverständnis entfallen, der Mietpreis ist dann unaufgefordert bei Übernahme der Wohnung zu zahlen. Rechnungen werden in Ausnahmefällen, und nur nach Absprache, für Firmen erstellt.Vor Ort erfolgt eine Einweisung in das Mietobjekt durch den Vermieter. Anschließend ist die Restmiete unaufgefordert in bar in Euro zu zahlen. Anderen Währungen werden ausdrücklich nur nach Absprache entgegengenommen. Werden Zahlungen nicht vertragsgemäß geleistet, kann das als Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag entsprechend §5 Rücktritt/Umbuchung/Ersatzmieter gewertet werden. Damit werden die dort festgelegten Zahlungen fällig.
§4 ReservierungsbestätigungNach Eingang der Mietvorauszahlung oder bei kurzfristigen Buchungen erhält der Mieter die Reservierungsbestätigung. Sie berechtigt zum Bezug des Ferienobjektes – deshalb bitte sorgfältig aufbewahren und mitnehmen! Bei Bezug der Ferienwohnung ist vom Mieter und allen Mitreisenden ein Anmeldeformular auszufüllen.
§5 Rücktritt/Umbuchung/ErsatzmieterDer Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, eine Umbuchung vornehmen oder einen Ersatzmieter stellen. Die Erklärung zu Rücktritt/Umbuchung oder Ersatzmieter ist von dem Tage an wirksam, an dem sie schriftlich (per Post, Fax oder Email) beim Vermieter eingeht. Für einen Rücktritt bis zum 91. Tag vor Mietbeginn wird eine Gebührenpauschale von 5% des Mietpreises fällig, mindestens jedoch 10€. Bei einer bereits geleisteten Mietvorauszahlung wird der Restbetrag erstattet. Für einen Rücktritt ab 90 Tage vor Mietbeginn kann laut nachstehender Staffel eine Ersatzmiete eingefordert werden:Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn: 20% des MietpreisesRücktritt ab 14 Tage bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50% des MietpreisesRücktritt ab 7. Tag vor Mietbeginn bzw. bei Nichtanreise: 80% des Mietpreises.Ausnahmen sind nach schriftlicher Vereinbarung möglich.Bei Nichtanreise ohne Ankündigung wird die Ferienwohnung 24 Stunden nach dem vereinbarten Anreisetermin wieder zur Vermietung frei gegeben. Ein Recht auf Bezug des Objektes besteht dann nicht mehr.
§6 Haftung/KautionDer Mieter haftet für eine ordentliche Behandlung der gemieteten Unterkunft und für eventuell von ihm oder Mitreisenden oder Gästen verursachten Schäden. Entstandene Schäden sind mit der Rückgabe des Schlüssels in bar zu regulieren. Übersteigt die Schadenshöhe eine evtl. gezahlte Kaution, ist der die Kautionshöhe übersteigende Betrag in bar nachzuzahlen. Stellt der Vermieter erst nach der Abreise des Mieters von ihm verursachte Schäden fest, werden die daraus entstehenden Ansprüche dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt. Der Mieter verpflichtet sich die ausliegende Hausordnung durchzulesen und zu befolgen. Ein Nichtbeachten oder mutwilliges Entgegenhandeln kann eine fristlose Beendigung des Mietvertrages durch den Vermieter zu Folge haben.
§7 AllgemeinesRegelungen zum allgemeinen Verhalten enthält die Hausordnung, welche mit Bezug der Wohnung als vom Mieter anerkannt gilt.
§8 An- und AbreiseDie An- und Abreise ist von montags bis sonntags möglich. An- und Abreise-Tag gelten jeweils als voller Miet-Tag. Bitte teilen Sie uns Ihre voraussichtliche Ankunftszeit mit.Bei Ankunft in dem Ferienobjekt hat der Mieter unaufgefordert die Buchungsbestätigung vorzulegen. In der Regel ist die Anreise ab 13.00 Uhr möglich. Frühere Anreisetermine sind nach persönlicher Absprache möglich. Ist die Ankunft erst nach 20.00 Uhr möglich, bitten wir um rechtzeitige Benachrichtigung. Die Abreise ist bis 10.00 Uhr vorzunehmen. Spätere Abreisetermine sind nur nach ausdrücklicher Vereinbarung möglich.Vor der Abreise ist die Ferienwohnung gemäß der Hausordnung mit sauberem Inventar und besenrein zu übergeben.
§9 ReklamationenStellt der Mieter bei Bezug der Unterkunft fest, dass diese nicht der Beschreibung entspricht bzw. stellt er Mängel fest, so ist er verpflichtet, diese unverzüglich (spätestens jedoch nach drei Tagen) zu melden. Nach Ablauf dieser Frist können hieraus entstehende Ansprüche an den Vermieter nicht mehr geltend gemacht werden. Mängel werden vom Vermieter in der Regel sofort beseitigt.
§10 Schadensmeldung/Mitwirkungspflicht bei entstehenden SchädenSchäden, die während der Mietzeit am gemieteten Objekt entstehen, sind sofort zu melden. Erkennt der Mieter, dass durch plötzlich aufgetretene Leistungsstörungen Schäden am gemieteten Objekt entstehen können, so ist er verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, den Schaden abzuwenden oder so gering wie mögliche zu halten bzw. zur Behebung der Störung beizutragen (z.B. Wasserrohrbruch).
§11 Auflösung des MietvertragesKann die Reise wegen nicht vorhergesehener Ereignisse wie Naturkatastrophen oder politischer Krisen nicht angetreten werden, werden die geleisteten Zahlungen abzüglich Selbstbehaltes von 50€ erstattet und die Buchung storniert. Gegenseitige Rechtsansprüche bestehen dann nicht mehr.
§12 Salvatorische KlauselDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und des Mietvertrages bedürfen immer der Schriftform.
§13 GerichtsstandGerichtsstand bei Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist für beide Seiten Bielefeld.